RS Vwgh 1988/12/2 88/17/0123

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Veröffentlicht am 02.12.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §4;

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:88/17/0123 B 9. Juni 1989;

Rechtssatz

"Betriebsstätte" ist als die räumliche Einheit anzusehen, in der der Empfänger seinen "Betrieb" führt. Eine "Betriebsstätte" liegt jedoch nur dann vor, wenn dort regelmässig und andauernd eine betriebliche Tätigkeit entfaltet wird, nicht aber wenn der Betrieb für längere Zeit oder überhaupt gesperrt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988170123.X03

Im RIS seit

02.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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