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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §4;Beachte
Fortgesetztes Verfahren:88/17/0123 B 9. Juni 1989;Rechtssatz
"Betriebsstätte" ist als die räumliche Einheit anzusehen, in der der Empfänger seinen "Betrieb" führt. Eine "Betriebsstätte" liegt jedoch nur dann vor, wenn dort regelmässig und andauernd eine betriebliche Tätigkeit entfaltet wird, nicht aber wenn der Betrieb für längere Zeit oder überhaupt gesperrt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988170123.X03Im RIS seit
02.12.1988Zuletzt aktualisiert am
01.09.2014