RS Vwgh 1988/12/7 88/01/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1988
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Die Durchsuchungen der Wohnung des Asylwerbers (dabei seien von der Miliz Flugblätter gefunden worden) lassen noch nicht die Folgerung zu, der Asylwerber habe mit Grund gegen ihn gerichtete Verfolgungsmaßnahmen iSd Flüchtlingskonvention befürchten müssen (Hinweis E 11.6.1986, 85/01/0273).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010205.X02

Im RIS seit

31.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten