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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, zu denen auch Gesellschaften nach bürgerlichem Recht gehören, sind dann Unternehmer, wenn sie selbständig sind und durch gewerbliche oder berufliche Leistungen nach außen hin in Erscheinung treten (Hinweis auf Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 2 Tz 27).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988130009.X02Im RIS seit
07.12.1988Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018