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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 312;Rechtssatz
Unter "gewerblich" ist gemäß § 2 Abs 1 dritter Satz UStG 1972 jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen zu verstehen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Wenn sohin § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 die Einräumung einer umsatzsteuerlichen Begünstigung an einen Unternehmer davon abhängig macht, daß es sich um Kfz handelt, die ausschließlich dem Zweck der gewerblichen Weiterveräußerung dienen, so schließt dies aus, daß auch eine unentgeltliche Übertragung von Kfz begünstigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150094.X02Im RIS seit
12.12.1988