RS Vwgh 1988/12/12 87/15/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1988
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;
UStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 312;

Rechtssatz

Unter "gewerblich" ist gemäß § 2 Abs 1 dritter Satz UStG 1972 jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen zu verstehen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Wenn sohin § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 die Einräumung einer umsatzsteuerlichen Begünstigung an einen Unternehmer davon abhängig macht, daß es sich um Kfz handelt, die ausschließlich dem Zweck der gewerblichen Weiterveräußerung dienen, so schließt dies aus, daß auch eine unentgeltliche Übertragung von Kfz begünstigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150094.X02

Im RIS seit

12.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten