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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz TirolNorm
B-VG Art118 Abs2;Rechtssatz
Die Beschwerdelegitimation der Gemeinde gegen einen Bescheid, mit welchem dem Bewilligungswerber die naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung zur Errichtung eines 1.820 m langen Weges (teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet gelegen) erteilt wurde, ist weder aus § 4 Abs 2 Tir NatSchG noch aus der Eigenschaft der Gemeinde als Grundeigentümerin jener Grundflächen, auf welchen unter anderem dieser Weg errichtet werden soll, ableitbar (Hinweis auf B 12.12.1988, 88/10/0200).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100197.X02Im RIS seit
07.02.2007