RS Vwgh 1988/12/12 88/12/0126

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §26 Abs5;
PG 1965 §49 Abs1;

Rechtssatz

Zur Lösung der Frage, ob das Einkommen des Angehörigen zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes ausreicht sind die jeweils gültigen Sätze der auf Grund des § 26 Abs 5 PG 1965 ergangenen ErgänzungszulagenVO heranzuziehen. Dabei ist bei Ableben des einen Elternteils und Entlassung des anderen von den Mindestsätzen für Vollwaisen auszugehen (Hinweis auf E 7.12.1972, 1159/72, VwSlg 8330 A/1972)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120126.X08

Im RIS seit

26.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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