RS Vwgh 1988/12/12 88/15/0062

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 199;

Rechtssatz

Der die Wiederaufnahme bewilligende Bescheid und der damit zu verbindende neue Sachbescheid sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH jeder für sich einer Berufung zugänglich bzw können jeder für sich - wenn keine Anfechtung erfolgt - der Rechtskraft teilhaftig werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988150062.X01

Im RIS seit

05.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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