RS Vwgh 1988/12/12 88/13/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1988
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 212;

Rechtssatz

Unter tatsächlichen Gründen, die zu einer Abziehung als außergewöhnliche Belastungen führen, sind nur Gründe zu verstehen, die in der Person des Abgabepflichtigen gelegen sind und ihn unmittelbar selbst betreffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130020.X01

Im RIS seit

12.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten