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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 312;Rechtssatz
Für die Frage, ob eine Begünstigung gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 Platz greift, ist der einzelne Geschäftsfall darauf zu prüfen, ob die Anschaffung des Kfz ausschließlich der gewerblichen Weiterveräußerung gedient hat. Eine isolierte Betrachtung des einzelnen Geschäftsfalles ist gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 schon deshalb erforderlich, weil durch sie nicht nur der Kraftfahrzeughandel, sondern auch jeder andere Unternehmer begünstigt wird, wenn er im Einzelfall die geforderten Voraussetzungen erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150094.X03Im RIS seit
12.12.1988