RS Vwgh 1988/12/12 87/15/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 312;

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine Begünstigung gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 Platz greift, ist der einzelne Geschäftsfall darauf zu prüfen, ob die Anschaffung des Kfz ausschließlich der gewerblichen Weiterveräußerung gedient hat. Eine isolierte Betrachtung des einzelnen Geschäftsfalles ist gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 schon deshalb erforderlich, weil durch sie nicht nur der Kraftfahrzeughandel, sondern auch jeder andere Unternehmer begünstigt wird, wenn er im Einzelfall die geforderten Voraussetzungen erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150094.X03

Im RIS seit

12.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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