RS Vwgh 1988/12/12 88/10/0200

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art118 Abs2;
NatSchG Tir 1975 §37;
NatSchG Tir 1975 §4 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Selbst wenn mit der gem § 4 Abs 2 erster Satz Tir NatSchG der Gemeinde als Privatwirtschaftssubjekt zukommenden fördernden Aufgabe subjektive Rechte verbunden wären, so könnte die Gemeinde die besagte Aufgabe als Ausfluss der Gemeinde-Selbstverwaltung jedenfalls nicht außerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100200.X04

Im RIS seit

07.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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