RS Vwgh 1988/12/12 88/15/0017

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 261; AnwBl 1989/4 S 220;

Rechtssatz

Der Unternehmenserwerber haftet gem § 14 BAO auch bei einer bloßen "Zwischenschaltung" (sofortige Weiterveräußerung des miterworbenen Warenlagers).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988150017.X05

Im RIS seit

12.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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