RS Vwgh 1988/12/12 88/12/0126

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §49 Abs1;

Rechtssatz

Das Gesetz knüpft die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages an die Angehörigen eines aus dem Dienststand entlassenen Beamten nicht daran, dass der entlassene Beamte nicht über ein Einkommen verfügt, das zur Erfüllung der ihm nach bürgerlichem Recht obliegenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen Angehörigen ausreicht, sondern daran, dass die Angehörigen selbst ein zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes hinreichendes Einkommen nicht besitzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120126.X04

Im RIS seit

26.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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