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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0561/68 B 18. September 1969 RS 1Stammrechtssatz
Durch die Abweisung eines gar nicht gestellten Begehrens kann eine Partei in keinem Recht verletzt sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040169.X01Im RIS seit
16.10.2006Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010