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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §4 Abs1;Rechtssatz
Für die Frage, ob eine Bauplatzbewilligung zu erteilen oder zu versagen ist, sind ausschließlich die Bestimmungen der BauO (hier: OÖ) maßgebend.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050238.X02Im RIS seit
07.11.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009