RS Vwgh 1988/12/14 88/02/0083

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;

Rechtssatz

Auf das Ausmaß des Hineinragens des Fahrzeuges in die Halteverbotszone kommt es nicht an (hier: jedenfalls mehr als bloß mit der Stoßstange).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020083.X01

Im RIS seit

08.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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