RS Vwgh 1988/12/14 88/03/0216

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
GewO 1973 §89 Abs1;

Rechtssatz

Die mit der Entziehung einer Gewerbeberechtigung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile sind eine mit der Entziehung regelmäßig verknüpfte Folge, denen rechtliches Gewicht nach dem normativen Gehalt des § 89 Abs 1 GewO nicht zukommt (Hinweis E 13.9.1988, 86/04/0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030216.X01

Im RIS seit

09.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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