RS Vwgh 1988/12/14 88/02/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1988
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §7 Abs1;
StVO 1960 §7 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/03/0229 E 29. Februar 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Enthält ein unbedingtes Gebot, nämlich unter bestimmten Voraussetzungen "am rechten Fahrbahnrand zu fahren", weshalb - dies im Gegensatz zu § 7 Abs 1 - in den Spruch Ausführungen darüber, in welcher Weise der Beschuldigte diesem Gebot nicht entsprochen habe, nicht aufzunehmen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020164.X02

Im RIS seit

12.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten