RS Vwgh 1988/12/15 85/06/0110

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Veröffentlicht am 15.12.1988
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82007 Bauordnung Tirol
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

BauO Tir 1978 §25;
WEG 1975 §12 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Baubehörde hat die Bescheinigung nach § 12 Abs 2 Z 2 WEG nur über die baurechtliche Selbstständigkeit der jeweiligen Objekte auszustellen (Hinweis E 17.4.1986, 83/06/0202, Bau Slg 662). Sie enthält lediglich die Feststellung des rechtlich genehmigten Zustandes, kann aber nicht eine dazu erforderliche Baubewilligung inkludieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985060110.X01

Im RIS seit

04.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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