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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1978 §25;Rechtssatz
Die Baubehörde hat die Bescheinigung nach § 12 Abs 2 Z 2 WEG nur über die baurechtliche Selbstständigkeit der jeweiligen Objekte auszustellen (Hinweis E 17.4.1986, 83/06/0202, Bau Slg 662). Sie enthält lediglich die Feststellung des rechtlich genehmigten Zustandes, kann aber nicht eine dazu erforderliche Baubewilligung inkludieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985060110.X01Im RIS seit
04.07.2005