RS Vwgh 1988/12/15 87/16/0142

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Veröffentlicht am 15.12.1988
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Index

21/03 GesmbH-Recht

Norm

GmbHG §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 254;

Rechtssatz

Wird im Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer GmbH festgelegt, dass ein Betrieb samt Grundstücken in die neugegründete Ges eingebracht wird, dann "gehören" diese Grundstücke auch schon vor Eintragung der GmbH ins Handelsregister zu ihrem Vermögen. Hiezu kommt es nicht darauf an, ob der oder die Geschäftsführer im Besitz einer Aufsandungserklärung und einer Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung sind oder nicht, da für die Zugehörigkeit eines Grundstückes zum Vermögen der Ges das Bestehen eines Übereignungsanspruches genügt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160142.X03

Im RIS seit

15.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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