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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §2 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 254;Rechtssatz
Wird im Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer GmbH festgelegt, dass ein Betrieb samt Grundstücken in die neugegründete Ges eingebracht wird, dann "gehören" diese Grundstücke auch schon vor Eintragung der GmbH ins Handelsregister zu ihrem Vermögen. Hiezu kommt es nicht darauf an, ob der oder die Geschäftsführer im Besitz einer Aufsandungserklärung und einer Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung sind oder nicht, da für die Zugehörigkeit eines Grundstückes zum Vermögen der Ges das Bestehen eines Übereignungsanspruches genügt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160142.X03Im RIS seit
15.12.1988Zuletzt aktualisiert am
16.04.2012