RS Vwgh 1988/12/15 87/16/0142

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Veröffentlicht am 15.12.1988
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Index

21/03 GesmbH-Recht

Norm

GmbHG §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 254;

Rechtssatz

Rechtsgeschäfte, die im Namen der Ges vor ihrer Entstehung abgeschlossen wurden und im Gesellschaftsvertrag Deckung finden (so etwa Sacheinlagen), sind für die GmbH nach ihrer Eintragung ins Handelsregister verbindlich, ohne dass es hiezu einer Erklärung der GmbH bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160142.X02

Im RIS seit

15.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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