Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §2 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 254;Rechtssatz
Rechtsgeschäfte, die im Namen der Ges vor ihrer Entstehung abgeschlossen wurden und im Gesellschaftsvertrag Deckung finden (so etwa Sacheinlagen), sind für die GmbH nach ihrer Eintragung ins Handelsregister verbindlich, ohne dass es hiezu einer Erklärung der GmbH bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160142.X02Im RIS seit
15.12.1988Zuletzt aktualisiert am
16.04.2012