RS Vwgh 1988/12/16 83/09/0080

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Veröffentlicht am 16.12.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht

Norm

ABGB §94 Abs2;
KOVG 1957 §13 Abs1;

Rechtssatz

Da es sich beim Unterhaltsanspruch des Ehegatten gegenüber dem bei aufrechter Ehe getrennt lebenden Ehegatten, nicht anders als beim Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten, um eine Wertsumme handelt, die einer Person aus dauernder Ertragsquelle in Geldform zufließt, liegt ein Einkommen im Sinne des § 13 Abs 1 KOVG vor (Hinweis E 19.9.1968, 0295/68 und E 12.1.1982, 81/09/0127).

Schlagworte

Besondere Absetzbeträge Unterhaltsleistungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1983090080.X01

Im RIS seit

18.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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