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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §94 Abs2;Rechtssatz
Da es sich beim Unterhaltsanspruch des Ehegatten gegenüber dem bei aufrechter Ehe getrennt lebenden Ehegatten, nicht anders als beim Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten, um eine Wertsumme handelt, die einer Person aus dauernder Ertragsquelle in Geldform zufließt, liegt ein Einkommen im Sinne des § 13 Abs 1 KOVG vor (Hinweis E 19.9.1968, 0295/68 und E 12.1.1982, 81/09/0127).
Schlagworte
Besondere Absetzbeträge UnterhaltsleistungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1983090080.X01Im RIS seit
18.11.2004