RS Vwgh 1988/12/19 88/12/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1988
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §17;
GehG 1956 §17a;
GehG 1956 §50;

Rechtssatz

Die Heranziehung eines Beamten während der Nachtzeit stellt ebenso wie die längere Heranziehung zur Dienstleistung an einem im allgemeinen gesetzlich dienstfreien Tag, eine besondere Belastung dar, die auch nach der den gesetzlichen Bestimmungen zu Grunde liegenden Wertvorstellungen (Hinweis auf E v. 15.4.1985, 84/12/0189) eine finanzielle Abgeltung in Form der Erhöhung des "Zuschlages" finden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120133.X02

Im RIS seit

08.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten