RS Vwgh 1988/12/19 88/10/0172

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Veröffentlicht am 19.12.1988
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Index

70/05 Schulpflicht

Norm

SchPflG 1985 §8 Abs1;
SchPflG 1985 §8 Abs2;

Rechtssatz

Das ärztliche "Zeugnis" eines PRAKTISCHEN ARZTES ist einem schul- oder amtsärztlichen Gutachten iSd § 8 Abs 2 SchPflG nicht gleichzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100172.X02

Im RIS seit

29.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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