RS Vwgh 1988/12/21 88/01/0211

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Veröffentlicht am 21.12.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §68 Abs1;
WaffG 1986 §39 Abs1;

Rechtssatz

Der in einem Straferkenntnis ausgesprochene Verfall einer im Eigentum eines Dritten stehenden Waffe kann diesem gegenüber nur dann in Rechtskraft erwachsen, wenn das Straferkenntnis gegen IHN erlassen wurde.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010211.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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