RS Vwgh 1988/12/22 85/17/0126

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Veröffentlicht am 22.12.1988
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Index

23/04 Exekutionsordnung

Norm

EO §7 Abs3;

Rechtssatz

In einem Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit oder im Rahmen der Bekämpfung eines Rückstandsausweises kann die Rechtswidrigkeit des Titelbescheides nicht geltend gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170126.X03

Im RIS seit

11.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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