Index
Verwaltungsverfahren - AVGNorm
ZustG §16 Abs2Beachte
Rechtssatz
Der Gesetzgeber traf in § 16 Abs 2 ZustG in der offenbaren Absicht, den Zustellorganen die Entscheidung über die Zulässigkeit von Ersatzzustellungen zu erleichtern, eine Regelung, die das Erscheinungsbild der als Ersatzempfänger in Betracht kommenden Person als erwachsen zum Tatbestandsmerkmal erhob.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988170232.X05Im RIS seit
14.01.2021Zuletzt aktualisiert am
14.01.2021