RS Vwgh 1988/12/22 88/17/0232

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Veröffentlicht am 22.12.1988
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §16 Abs2

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1989/11, 692;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber traf in § 16 Abs 2 ZustG in der offenbaren Absicht, den Zustellorganen die Entscheidung über die Zulässigkeit von Ersatzzustellungen zu erleichtern, eine Regelung, die das Erscheinungsbild der als Ersatzempfänger in Betracht kommenden Person als erwachsen zum Tatbestandsmerkmal erhob.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988170232.X05

Im RIS seit

14.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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