Index
001 Verwaltungsrecht allgemein;Norm
ABGB §1097 Satz1;Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höß und die Hofräte Dr. Zens und Dr. Pfiel als Richter, im Beisein des Schriftführers Mag. Petritz, über die Beschwerde des K K in Linz, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Franz Josefs-Kai 5, gegen den Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 2. Februar 2005, Zl. P405785/20-PersC/2004, betreffend die Neubemessung der Grundvergütung für eine Naturalwohnung, zu Recht erkannt:
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Der Beschwerdeführer steht - seit 31. Jänner 1990 als Amtsrat i.R. - in ei