RS Vwgh 1989/1/16 88/12/0153

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Veröffentlicht am 16.01.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §57 Abs10 idF 1988/288;

Rechtssatz

Nach § 57 Abs 10 des GehG 1956 hat nur derjenige Anspruch auf eine Leiterzulage, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung Leiter einer aufgelassenen Unterrichtsanstalt war. Vorher bestand der Anspruch nach § 57 GehG 1956 nur, solange er tatsächlich seine Leiterfunktion erfüllt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120153.X01

Im RIS seit

08.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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