RS Vwgh 1989/1/16 88/10/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.1989
beobachten
merken

Index

L70507 Schischule Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

SchischulG Tir 1981 §10 Abs1;
SchischulG Tir 1981 §6;
SchischulG Tir 1981 §7 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Dem Inhaber einer Schischulbewilligung steht in einem Anlassfall nach dem E des VfGH vom 12. März 1988, G 84/88, kein Rechtsanspruch darauf zu, dass dem Mitbewerber keine Bewilligung erteilt wird. Es fehlt daher die Beschwerdelegitimation.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100205.X01

Im RIS seit

07.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten