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L70507 Schischule TirolNorm
SchischulG Tir 1981 §10 Abs1;Rechtssatz
Dem Inhaber einer Schischulbewilligung steht in einem Anlassfall nach dem E des VfGH vom 12. März 1988, G 84/88, kein Rechtsanspruch darauf zu, dass dem Mitbewerber keine Bewilligung erteilt wird. Es fehlt daher die Beschwerdelegitimation.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100205.X01Im RIS seit
07.02.2007