RS Vwgh 1989/1/16 88/10/0157

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Veröffentlicht am 16.01.1989
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L65003 Jagd Wild Niederösterreich
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §34;
JagdG NÖ 1974 §94 Abs4 idF 6500-5;

Rechtssatz

Der ASt hat die an die BH gerichteten Anträge auf Bewilligung der Sperre der Waldfläche Schallaburg I unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 34 ForstG gestellt. Angesicht des solcherart eindeutig zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens konnten bei der Behörde Zweifel dahingehend, ob mit diesen Anträgen nicht etwa eine Bewilligung zur Waldsperre nach dem NÖ JagdG angestrebt würde, nicht aufkommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100157.X01

Im RIS seit

24.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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