RS Vwgh 1989/1/17 88/07/0117

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §9 Abs2;

Rechtssatz

Dass durch die Nutzung eines privaten Tagwassers zur Speisung eines hinsichtlich seiner Wasserspiegelfläche gegenüber dem früheren Ausmaß um nahezu das Doppelte vergrößerten Teiches das benachbarte Grundstück mit dem darauf situierten Wohnhaus - es handelt sich hiebei um ein bestehendes Recht iSd § 12 Abs 2 WRG und damit um ein "fremdes Recht" iSd § 9 Abs 2 WRG - beeinflusst (berührt) werden kann, beruht unter Zugrundelegung der Gutachten auf einer unbedenklichen Schlussfolgerung der Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070117.X03

Im RIS seit

16.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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