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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs2;Rechtssatz
Dass durch die Nutzung eines privaten Tagwassers zur Speisung eines hinsichtlich seiner Wasserspiegelfläche gegenüber dem früheren Ausmaß um nahezu das Doppelte vergrößerten Teiches das benachbarte Grundstück mit dem darauf situierten Wohnhaus - es handelt sich hiebei um ein bestehendes Recht iSd § 12 Abs 2 WRG und damit um ein "fremdes Recht" iSd § 9 Abs 2 WRG - beeinflusst (berührt) werden kann, beruht unter Zugrundelegung der Gutachten auf einer unbedenklichen Schlussfolgerung der Behörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070117.X03Im RIS seit
16.11.2006Zuletzt aktualisiert am
08.05.2012