Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Die Beschwerde einer Partei gegen einen Rechtsmittelbescheid ist auch dann, wenn diese Partei den unterinstanzlichen Bescheid unbekämpft gelassen hat, zulässig, soweit dieser infolge der Berufung eines Dritten in einer in ihren geschützten Rechten nachteiligen Weise abgeändert wurde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1984070174.X02Im RIS seit
04.11.2004Zuletzt aktualisiert am
28.07.2015