RS Vwgh 1989/1/17 87/11/0283

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Es besteht keine Rechtsverletzungsmöglichkeit, wenn die Berufungsbehörde einen im Berufungsverfahren gar nicht gestellten Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten zurückgewiesen hat.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987110283.X01

Im RIS seit

17.01.1989

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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