RS Vwgh 1989/1/17 88/11/0128

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §61 Abs1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Vorliegens der Säumnis kommt es nicht darauf an, dass der Bescheid im Zeitpunkt der Stellung eines Verfahrenshilfeantrages zwecks Erhebung der Säumnisbeschwerde noch nicht erlassen war; maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110128.X01

Im RIS seit

08.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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