RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0173

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
StVO 1960 §24 Abs3 lita;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Bei einer Übertretung eines Halte- und Parkverbotes ist es gleichgültig, ob sich das Abstellen als Halten oder als Parken darstellt. Die Verwendung des Ausdruckes "Abstellen" im Spruch entspricht daher - anders als bei Übertretungen eines bloßen Parkverbotes (Hinweis E 14.2.1984, 84/02B/0003) - dem Gesetz (Hinweis E 28.10.1983, 83/02/0029).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020173.X01

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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