RS Vwgh 1989/1/18 88/03/0184

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0330 B 11. Dezember 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Einem behördlichen Schriftstück ohne Unterschrift oder Beglaubigung mangelt der Charakter eines Bescheides, eine dagegen erhobene Beschwerde ist daher zurückzuweisen. (Hinweis auf B vom 18.2.1952, 0679/50, VwSlg 2454 A/1952)

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030184.X02

Im RIS seit

05.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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