RS Vwgh 1989/1/18 88/13/0225

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/13/0226

Rechtssatz

Bei Erledigungen eines Finanzamtes, mit welchen einerseits die Versteigerung gepfändeter Gegenstände im Dorotheum, andererseits die Verbringung dieser Gegenstände durch den Vollstrecker in das Dorotheum angeordnet werden, handelt es sich um verfahrensleitende Verfügungen, gegen die weder ein abgesondertes Rechtsmittel noch eine Beschwerde an den VwGH zulässig ist.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche Verwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130225.X01

Im RIS seit

10.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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