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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/13/0226Rechtssatz
Bei Erledigungen eines Finanzamtes, mit welchen einerseits die Versteigerung gepfändeter Gegenstände im Dorotheum, andererseits die Verbringung dieser Gegenstände durch den Vollstrecker in das Dorotheum angeordnet werden, handelt es sich um verfahrensleitende Verfügungen, gegen die weder ein abgesondertes Rechtsmittel noch eine Beschwerde an den VwGH zulässig ist.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche VerwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130225.X01Im RIS seit
10.07.2006Zuletzt aktualisiert am
26.11.2009