RS Vwgh 1989/1/18 88/03/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §89a Abs2a lita;

Rechtssatz

Von einem Straßenbahnfahrer mit langjähriger Praxis ist zu erwarten, dass er vom Fahrersitz aus beurteilen kann, ob der Straßenbahnzug an einem im Nahebereich der Gleise abgestellten Gegenstand (hier: Kfz) vorbeifahren könne oder nicht. Es ist auch nicht rechtswidrig, dieses Beurteilungsvermögen höher einzuschätzen als dasjenige des Lenkers des abgestellten Kfz oder seines Beifahrers.

Schlagworte

Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030011.X02

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten