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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Von einem Straßenbahnfahrer mit langjähriger Praxis ist zu erwarten, dass er vom Fahrersitz aus beurteilen kann, ob der Straßenbahnzug an einem im Nahebereich der Gleise abgestellten Gegenstand (hier: Kfz) vorbeifahren könne oder nicht. Es ist auch nicht rechtswidrig, dieses Beurteilungsvermögen höher einzuschätzen als dasjenige des Lenkers des abgestellten Kfz oder seines Beifahrers.
Schlagworte
Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030011.X02Im RIS seit
15.09.2006