Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1163/68 B 23. September 1968 RS 1Stammrechtssatz
Hat die Partei gegen den ihr zugestellten Bescheid Beschwerde erhoben, dann kann sie gegen denselben Bescheid, wenn er nochmals ihrem Vertreter zugestellt wird, nicht mehr Beschwerde erheben (Hinweis B 23.10.1951, 2254/51, VwSlg 2283 A/1951).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030249.X02Im RIS seit
14.03.2008