RS Vwgh 1989/1/18 88/03/0122

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;
BetriebsO 1986 §36 Abs1;
GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
StGB §146;
StGB §147 Abs2;
StGB §164 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Strafgerichtliche Verurteilungen wegen schweren Betruges und Hehlerei lassen erkennen, dass der Verurteilte nicht den Wert achtet, der dem Eigentum Dritter nach der Rechtsordnung zukommt. Er ist daher in dieser Hinsicht mehr als vertrauenswürdig anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030122.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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