RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0174

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §53 Abs2 idF 1985/295;

Rechtssatz

Triftige Gründe für eine Bewilligung gem § 53 Abs 2 VStG können die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse eines Bestraften dann sein, wenn anzunehmen ist, dass durch die Bewilligung von Ratenzahlungen vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten des Bestraften vermindert oder vermieden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020174.X02

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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