RS Vwgh 1989/1/18 88/03/0249

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1989
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0069/49 B 7. Juli 1950 VwSlg 1603 A/1950 RS 3

Stammrechtssatz

Werden gegen einen Bescheid zwei verschiedene Beschwerden eingebracht, so ist die spätere Beschwerde zurückzuweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030249.X01

Im RIS seit

14.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten