RS VwGH Beschluss 1989/01/24 88/04/0106

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Rechtssatz

Eine nachträgliche Aufhebung der Entscheidungen des VwGH, "damit deren materielle Rechtskraft nicht einem anderen Erkenntnis im Wege steht" ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH
Im RIS seit
24.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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