RS Vwgh 1989/1/24 87/04/0230

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0106 B 24. Jänner 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Eine nachträgliche Aufhebung der Entscheidungen des VwGH, "damit deren materielle Rechtskraft nicht einem anderen Erkenntnis im Wege steht" ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040230.X01

Im RIS seit

24.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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