RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0199

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §17;
FinStrG §89 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 274;

Rechtssatz

Für die Beschlagnahme iSd § 89 Abs 2 FinStrG müssen konkrete, durch Tatsachen belegte Anhaltspunkte für die Gefahr der Zweckvereitelung (Verfallsvereitelung) vorhanden sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160199.X04

Im RIS seit

26.01.1989

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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