RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0205

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1059/68 B 11. Dezember 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine vom Verfassungsgerichtshof gemäss Art 144 Abs 2 B-VG abgetretene Beschwerde ist wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, wenn im Beschwerdefall über den gleichen Tatbestand schon früher durch den VwGH abgesprochen wurde.

Schlagworte

Einwendung der entschiedenen Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160205.X01

Im RIS seit

14.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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