RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0199

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 274;

Rechtssatz

Bei dem Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren zur Regelung eines einstweiligen Zustandes, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließende Lösungen zu treffen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160199.X01

Im RIS seit

26.01.1989

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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