RS Vwgh 1989/1/30 88/10/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1989
beobachten
merken

Index

70/10 Schülerbeihilfen

Norm

SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;
SchBeihG 1983 §3 Abs1;
SchBeihG 1983 §3 Abs2 Z1;
SchBeihG 1983 §4 Abs1;
SchBeihG 1983 §5 Z2;

Rechtssatz

§ 4 Abs 1 SchBeihG - die Abs 2 bis 5 haben im Beschwerdefall außer Betracht zu bleiben - lässt keinen Zweifel daran, dass das für die Beurteilung der Bedürftigkeit heranzuziehende Einkommen sich ausschließlich aus dem Einkommen gem § 2 Abs 2 EStG und den gem § 5 SchBeihG hinzuzurechnenden Beträgen ergibt. Für die Berücksichtigung der bescheidmäßig festgesetzten Einkommensteuer in Form eines Minderungsbetrages bleibt dabei kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100145.X01

Im RIS seit

23.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten