RS Vwgh 1989/1/31 84/07/0234

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Veröffentlicht am 31.01.1989
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §56;
FlVfGG §10 Abs4 impl;
FlVfLG Tir 1978 §23;
VwRallg;

Rechtssatz

Begehrt eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens (hier: nach dem Tir FlVfLG) neben der Zustellung sämtlicher in diesem Verfahren vor Erlassung des Zusammenlegungsplanes ergangener Bescheide und der Wiederholung von Rechtshandlungen des Zusammenlegungsverfahrens die Feststellung der Unwirksamkeit der behörlichen Verfahrenshandlungen, so ist diese Feststellung unzulässig, weil sie im rechtlichen Interesse der Partei neben dem anderen Begehren nicht erforderlich ist.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984070234.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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