RS Vwgh 1989/2/1 88/03/0199

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Veröffentlicht am 01.02.1989
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Index

Öff Verkehr - Kraftfahrlinien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

B-VG Art7 Abs1
KflG 1952 §4 Abs4
KflG 1952 §5 Abs1 litc
StGG Art2

Beachte


Vorgeschichte:
87/03/0272 E 23.03.1988;

Rechtssatz

Der VwGH hat keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs 1 lit c KflG etwa dahin, dass durch diese Bestimmung eine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung, insb etwa eine Diskriminierung bisheriger Konzessionsinhaber iSd § 4 Abs 4 KflG geschaffen worden wäre und dass die Bestimmung des § 5 Abs 1 lit c KflG dem verfassungsgesetzlichen Gleichheitsgebot widerspräche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030199.X02

Im RIS seit

20.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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